Im „X-Stil“ kann wettbewerbswidrig sein.
Aus aktuellem Anlass war nachfolgende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main aus dem Jahr 2004 mit dem Aktenzeichen 6 W 80/04 wieder von Interesse. Ein Händler hat auf einer online Plattform eine Brosche angeboten und diese mit der Angabe „eine edle Brosche im X-Stil“ beworben. Dabei handelte es sich bei X um eine bekannte Marke […]