Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 01.02.2017 in vollem Umfang in Kraft
Am 01.02.2017 läuft die Schonfrist in Sachen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) ab. Alle Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten und allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden oder eine Webseite unterhalten sind von neuen Informationspflichten betroffen. Der Unternehmer muss dann u.a. darauf hinweisen, ob er bereit ist an einer außergerichtlichen Streitbeilegung teilzunehmen und falls dies der Fall ist, ist […]