Das Widerrufsrecht beim Treppenlift
Der BGH hat am 19.10.2021 entschieden, dass der Einbau eines individuell angepassten Treppenlifts einen Werkvertrag darstellt (Aktenzeichen I ZR 96/20). Daraus folgt, dass den Käufern auch bei Einbau eines individuell angepassten Treppenliftes ein Widerrufsrecht von 14 Tagen per Gesetz zusteht. Der Bundesgerichtshof hatte den Schwerpunkt des Vertrages nicht in der Überlassung eines Treppenliftes gesehen, sondern […]