Das falsche Kündigungsdatum und die Folgen
Das LAG Hamm hat in einem Urteil vom 16.06.2021 (Aktenzeichen 10 Sa 122/21) entschieden, dass eine fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Angabe eines Beendigungsdatums frühestens zu diesem Datum endet. Selbst dann wenn der eigentliche nächstmögliche Termin früher liegt. Ein Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin mit dem Wortlaut „Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis […]