Lauterkeitsrechtlich schwierig, die „von“ Angabe bei Amazon
Bei Amazon besteht die Möglichkeit bei Produkten anzugeben „von“ wem diese sind. Dies wird gerne von Händlern genutzt um Produkte, die eigentlich (chinische) No-Name-Massenware sind zu monopolisieren. Dem hat das Oberlandesgericht Hamm (Urteil v. 22.11.2018 – Az.: 4 U 73/18) nun eine Absage erteilt. In dem Rechtsstreit hat ein Händler, der eine No-Name-Ware auf diese […]