Ob der Online-Händler nun seine Marktmacht gegenüber anderen Händlern ausnutzt, überprüft aktuell das Bundeskartellamt in einem Missbrauchsverfahren. Dabei wird der Blick insbesondere auf die Geschäftsbedingung und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de gelegt. Besonders kritisch sind dabei die Haftungsregeln zulasten der Händler bezüglich der Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem Händler bereitzustellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingung zum pan-europäischen Versand.
Nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Online-Händler den Markt beherrscht und damit auch erheblichen Einfluss darauf hat, zu welchen Konditionen er die Artikel weiterverbreitet und was am Ende beim Verbraucher landet. Zudem erklärte die Europäische Kommission schon im September, dass sie den Marktriesen aufgrund von dessen Umgang mit Verkaufsdaten von Händler auf der Markplattform überprüfen wolle.
Das Bundeskartellamt kann zwar Amazon dazu bringen die genannten Praktiken zu beenden. Jedoch ist mit einer Geldstrafe nicht zu rechnen.