Aufklärungsformulare eines Arztes unterliegen nicht immer AGB-Kontrolle
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.09.2021 (Aktenzeichen III ZR 63/20) entschieden, dass Aufklärungsformulare eines Arztes grundsätzlich nicht einer Kontrolle nach AGB-Recht unterliegen. Für Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er eine angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, dokumentieren sollen, hat der Bundesgerichtshof eigenständige Regeln entwickelt, die Vorrang haben. Streitig war […]