Votum des Generalanwaltes beim EuGH zur Vorratsspeicherung
Der Generalanwalt beim EuGH hat sich in einem Verfahren zur deutschen Vorratsspeicherung eindeutig positioniert. Nach seiner Ansicht ist die anlasslose Speicherung von Telekomunikationsdaten stets unzulässig und stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre da. Nur in besonderen Situationen, wie einer nationalen Bedohungslage wäre dies zulässig. Ansonsten muss die Datenspeicherung von IP-Adressen und Telefonnummern beschränkt werden […]